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Die elektronische Justiz – Aufgaben für den Gesetzgeber

dc.contributor.authorHaft, Fritjof
dc.contributor.editorTraunmüller, Roland
dc.contributor.editorWimmer, Maria
dc.date.accessioned2020-07-16T21:20:23Z
dc.date.available2020-07-16T21:20:23Z
dc.date.issued2010
dc.description.abstractHerbert Fiedler, der verehrte Jubilar, ist der Pionier der Rechtsinformatik in Deutschland. Sein Beharren darauf, das diese Disziplin in erster Linie eine Methodendisziplin ist, dass es also in erster Linie um den Einsatz der Informationstechnologie (IT) im Recht geht und erst in zweiter Linie um das Recht der IT, wurde durch die Entwicklung juristischer Informations- und Entscheidungssysteme eindrucksvoll bestätigt. Die „elektronische Justiz“ kann heute verwirklicht werden. Dabei zeigt sich, dass trotz aller Bemühungen um ein „Informationsrecht“ Gesetzgebungsdefizite vorhanden sind, die im Interesse einer modernen und bürgernahen Justiz rasch behoben werden sollte. Hierauf hat Herbert Fiedler stets hingewiesen. Die Entwicklung hat ihm recht gegeben.de
dc.identifier.isbn978-3-88579-424-0
dc.identifier.pissn1614-3213
dc.identifier.urihttps://dl.gi.de/handle/20.500.12116/33376
dc.language.isode
dc.publisherGesellschaft für Informatik, Bonn
dc.relation.ispartofInformatik in Recht und Verwaltung: Gestern - Heute - Morgen
dc.relation.ispartofseriesLecture Notes in Informatics (LNI) - Thematics, Volume T-5
dc.titleDie elektronische Justiz – Aufgaben für den Gesetzgeberde
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