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E-Mail-Archivierung: Revisionssicher ist nicht gleich rechtskonform

dc.contributor.authorRipper, Jörg
dc.date.accessioned2018-01-16T09:21:13Z
dc.date.available2018-01-16T09:21:13Z
dc.date.issued2010
dc.description.abstractVon der Pflicht zur Kür oder warum die technische Einführung einer E-Mail-Archivierung heute zwingend geboten, aber nur die halbe Miete ist. Seit 2002 sind Unternehmen im Rahmen der „digitalen Steuerprüfung“ der Finanzbehörden zur veränderungssicheren Archivierung von steuerlich relevanten E-Mails verpflichtet. Tatsächlich haben viele Unternehmen trotz drohender Sanktionen noch keine Lösung zur E-Mail-Archivierung eingeführt. Die Zeit drängt also. Aber wer sich bei der Einführung einer E-Mail-Archivierungslösung auf die Umsetzung der geforderten revisionssicheren Ablage beschränkt, der läuft Gefahr, eine zwar revisionssichere, aber nicht rechtskonforme E-Mail-Archivierung zu betreiben.
dc.identifier.pissn1867-5913
dc.identifier.urihttps://dl.gi.de/handle/20.500.12116/13276
dc.publisherSpringer
dc.relation.ispartofWirtschaftsinformatik und Management: Vol. 2, No. 6
dc.relation.ispartofseriesWirtschaftsinformatik und Management
dc.titleE-Mail-Archivierung: Revisionssicher ist nicht gleich rechtskonform
dc.typeText/Journal Article
gi.citation.endPage49
gi.citation.startPage44

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