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Scheinselbstständigkeit, Arbeitnehmerüberlassung, Rechte am Arbeitsergebnis - ausgewählte arbeitsrechtliche Konsequenzen hybrider Projektmethoden
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Datum
2017
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Verlag
Gesellschaft für Informatik, Bonn
Zusammenfassung
Agile und hybride Projektvorgehensmethoden führen i.d.R. zu einer Vermischung der Verantwortungssphären der an dem Projekt Beteiligten. Dies gilt insbesondere, wenn und soweit in mixed teams bzw. gemeinschaftlich an demselben Artefakt gearbeitet wird. Eine solche Zusammenarbeit hat in verschiedener Hinsicht Auswirkungen in den Bereichen des Arbeits- und des Sozialversicherungsrechts (und des Steuerrechts) sowie des Arbeitnehmerurheber- und Arbeitnehmererfinderrechts. Arbeitsrechtlich problematisch sind die Phänomene der Scheinselbstständigkeit sowie der Arbeitnehmerüberlassung, weil eine gemeinschaftliche Zusammenarbeit in der Praxis oft dazu führt, dass eine arbeitsrechtlich gewünschte Trennung von Bereichen, in denen rechtsunschädlich das Direktionsrecht ausgeübt werden kann und Bereichen, die frei von Direktionsrecht sind, schwerlich aufrechterhalten werden kann. Entscheidend ist dabei nicht in erster Linie, wie der Vertrag zwischen den Projektbeteiligten ausgeprägt ist, sondern die tatsächliche Handhabung bei der Durchführung. Mit Blick auf das Recht des geistigen Eigentums stehen bei der Zusammenarbeit unter hybriden PVM gemeinschaftliche Schöpfungen im Vordergrund. In den Verträgen mit den Beteiligten, einschließlich der Arbeitsverträge, sind Regelungen vorzusehen, die eine hinreichend deutliche und umfassende Zuweisung von Rechten an den Arbeitsergebnissen vorsehen, sofern nicht aus Sicht der Beteiligten die wenigen gesetzlichen Vorgaben ausreichend erscheinen.