Auflistung nach Autor:in "Gennen, Klaus"
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- KonferenzbeitragAusgewählte Anforderungen der EU-DSGVO an die Verarbeitung personenbezogener Daten(Informatik in der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft 2017, 2017) Gennen, KlausDie EU-Datenschutz-Grundverordnung, die einen EU-einheitlichen Schutz personenbezogener Daten (pbD) bewirken soll, ist ab dem 25.5.2018 zwingend anzuwenden. Es wird mit Wirkung für diejenigen Bereiche der Landwirtschaft, in denen personenbezogene Daten anfallen bzw. verarbeitet oder genutzt werden, Paradigmenwechsel geben. So steigen die Dokumentationspflichten erheblich an. Ferner wird der Verantwortliche künftig in dem Sinne rechenschaftspflichtig sein, dass er die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften zu beweisen hat, bei der Auftragsverarbeitung kommen mehr Verpflichtungen auf die Beteiligten zu, die Bußgelder bei Verstößen steigen exorbitant. Hersteller werden mehr Wert auf Privacy by Design bzw. Privacy by Default legen müssen. Unternehmen, in denen pbD anfallen, sollten, um auf die Umstellung der Rechtsordnung vorbereitet zu sein, bald mit einem entsprechenden Projekt beginnen.
- KonferenzbeitragAusgewählte Datenschutzfragen bei Precision Agriculture(Informatik in der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft 2016, 2016) Gennen, KlausIm Rahmen der Nutzung aktueller landoder forstwirtschaftlicher Fahrzeuge und Gerä- te fallen Daten verschiedenster Art an, die erhoben, verarbeitet und/oder - von verschiedenen Be- teiligten - genutzt werden. Solche Daten geben direkt oder indirekt Auskünfte über die Leistungen des Geräts. Naturgemäß sind sie auch für die Hersteller/Händler der Geräte interessant. Es bestehen wenig Zweifel daran, dass es sich hierbei - mindestens z.T. - um personenbezogene Daten i.S.d. {\S} 3 Abs. 1 BDSG (\?pbD“) handelt. Der Beitrag gibt einen Überblick über das in Bezug auf Precision Agriculture/Farming/Forestry geltende Datenschutzrecht und stellt die aus Sicht der an Beteiligten wesentlichen datenschutzrechtlichen Fragen und mögliche Antworten hierauf vor.
- KonferenzbeitragAuswirkungen hybrider Projektvorgehensmethoden auf den Softwareerstellungsvertrag(2016) Gennen, KlausProjektvorgehensmethoden orientieren sich fachlich an den Projekterfordernissen. Sie werden mit ihren Auswirkungen auf das Projektgeschehen jedoch oft nicht im Softwareerstellungsbzw. Projektvertrag berücksichtigt. Das konterkariert den Sinn des Vertrages, das abzubilden was geschehen soll. Klassische, agile und hybride Projektvorgehensmethoden zeitigen dabei i.d.R. Verträge unterschiedlicher Rechtsnatur (Werk-, Dienst-, gemischter Vertrag). Der Rechtsberater, der sich typischerweise mit Projektvorgehensmethoden nicht gut auskennt, steht vor der Aufgabe, einen Vertrag zu gestalten, der auf die gewählte Projektvorgehensmethode Rücksicht nimmt bzw. dazu jedenfalls nicht im Widerspruch steht. Der Beitrag zeigt auf, auf welche Elemente es insoweit bei der Erarbeitung des Sachverhalts ankommt, damit die Projektbeteiligten insoweit beim Rechtsberater das fachliche Verständnis wecken können und dieser Vorgehensmethode und Vertrag in Übereinstimmung bringen kann, insbesondere in Bezug auf Leistungsbeschreibung, Termintreue, Flexibilität bei der Umplanung, Mangelhaftung und dergleichen. Im Ergebnis zeitigen gemischte bzw. hybride Projektvorgehensmethoden auch Verträge mit sozusagen gemischter Rechtsnatur - was die Rechtssicherheit leider nicht erhöht.
- KonferenzbeitragDatenhoheit, Datenschutz und Datensicherheit bei KI im Agrar- und Ernährungssektor(42. GIL-Jahrestagung, Künstliche Intelligenz in der Agrar- und Ernährungswirtschaft, 2022) Gennen, Klaus; Walter, Laura-SophieRechtsfragen der Datenhoheit, des Datenschutzes und der Datensicherheit spielen beim Einsatz von KI eine erhebliche Rolle. Der Wunsch nach eigener Datenhoheit und nach Datenschutz ist bei den Erzeugern (z. B. Land- und Forstwirten, Winzern) sehr stark ausgeprägt. Auf der anderen Seite werden von den Herstellern und Betreibern von KI-Systemen große Mengen an Daten benötigt, um KI sinnvoll und wirksam trainieren und sodann einsetzen zu können. Alle Beteiligten haben dabei ein Interesse daran, die Datensicherheitsanforderungen zu wahren. Der Beitrag wirft einen Blick auf dieses Spannungsfeld und beleuchtet sowohl die aktuelle Rechtslage, etwa hinsichtlich der datenschutzrechtlichen Anforderungen beim Einsatz von KI, als auch aktuelle europäische Gesetzgebungsvorhaben zur KI-Regulierung.
- KonferenzbeitragDie DSGVO auf der Zielgeraden(38. GIL-Jahrestagung, Digitale Marktplätze und Plattformen, 2018) Gennen, KlausDie Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO[1]) trat im Mai 2016 in Kraft und wird am 25.5.2018 wirksam. Aufgrund vieler sog. Öffnungsklauseln und unbestimmter Rechtsbegriffe bestehen erhebliche Unsicherheiten für Unternehmen/Institutionen bei der Umsetzung. Zwar geben Datenschutz-Institutionen Handreichungen zur DSGVO heraus und Deutschland verfügt bereits über ein neues Bundesdatenschutzgesestz (BDSG). Viele Fragen zur Umsetzung sind aber noch ungeklärt. Der Beitrag beschreibt ausgewählte Anforderungen der DSGVO, die für Marktplätze/Plattformen relevant werden, u.a. die Grundsätze zu Data protection by Design und by Default (Art. 25[2]) sowie die Auswirkungen auf bestehende Einwilligungen und Vereinbarungen zur Auftrags(daten)verarbeitung, die vor dem 25.5.2018 getätigt wurden bzw. entstanden sind.
- KonferenzbeitragHaftung beim Einsatz von KI-Systemen im Agrarsektor(44. GIL - Jahrestagung, Biodiversität fördern durch digitale Landwirtschaft, 2024) Gennen, KlausDas derzeitige deutsche Haftungsrecht erweist sich als den Besonderheiten von KI-Systemen nicht vollends gewachsen. Insbesondere die Anwender von KI werden in Fragen der Beweisführung gegenüber der Herstellerseite oft relativ schlechter gestellt. Dem wirkt die EU durch die anstehende Harmonisierung der nationalen Haftungsregime im Bereich der Produkthaftung im Allgemeinen und der Haftung bei KI im Speziellen entgegen. Der Beitrag erläutert die bestehende Rechtslage im unternehmerischen Verkehr und die Bestrebungen, die Haftung für KI zu vereinheitlichen und zu vereinfachen. Hierneben werden de lege lata vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten für eine Eindämmung von Risiken erörtert.
- TextdokumentScheinselbstständigkeit, Arbeitnehmerüberlassung, Rechte am Arbeitsergebnis - ausgewählte arbeitsrechtliche Konsequenzen hybrider Projektmethoden(Projektmanagement und Vorgehensmodelle 2017 - Die Spannung zwischen dem Prozess und den Mensch im Projekt, 2017) Gennen, KlausAgile und hybride Projektvorgehensmethoden führen i.d.R. zu einer Vermischung der Verantwortungssphären der an dem Projekt Beteiligten. Dies gilt insbesondere, wenn und soweit in mixed teams bzw. gemeinschaftlich an demselben Artefakt gearbeitet wird. Eine solche Zusammenarbeit hat in verschiedener Hinsicht Auswirkungen in den Bereichen des Arbeits- und des Sozialversicherungsrechts (und des Steuerrechts) sowie des Arbeitnehmerurheber- und Arbeitnehmererfinderrechts. Arbeitsrechtlich problematisch sind die Phänomene der Scheinselbstständigkeit sowie der Arbeitnehmerüberlassung, weil eine gemeinschaftliche Zusammenarbeit in der Praxis oft dazu führt, dass eine arbeitsrechtlich gewünschte Trennung von Bereichen, in denen rechtsunschädlich das Direktionsrecht ausgeübt werden kann und Bereichen, die frei von Direktionsrecht sind, schwerlich aufrechterhalten werden kann. Entscheidend ist dabei nicht in erster Linie, wie der Vertrag zwischen den Projektbeteiligten ausgeprägt ist, sondern die tatsächliche Handhabung bei der Durchführung. Mit Blick auf das Recht des geistigen Eigentums stehen bei der Zusammenarbeit unter hybriden PVM gemeinschaftliche Schöpfungen im Vordergrund. In den Verträgen mit den Beteiligten, einschließlich der Arbeitsverträge, sind Regelungen vorzusehen, die eine hinreichend deutliche und umfassende Zuweisung von Rechten an den Arbeitsergebnissen vorsehen, sofern nicht aus Sicht der Beteiligten die wenigen gesetzlichen Vorgaben ausreichend erscheinen.