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Konferenzbeitrag

IT-Outsourcing für die Justiz: Ein Eingriff in die richterliche Unabhängigkeit?

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2019

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Gesellschaft für Informatik e.V.

Zusammenfassung

Das 2015 begonnene Projekt zur IT-Konsolidierung Bund hat zum Ziel, die Informationstechnik des Bundes bei wenigen IT-Dienstleistern zu bündeln. Dafür werden IT-Aufgaben von verschiedenen Einrichtungen des Bundes an IT-Dienstleister übertragen; aus Sicht der betroffenen Einrichtungen ein Outsourcing. Vom beabsichtigten Outsourcing sind potentiell auch die Bundesgerichte betroffen. In ihrem Zusammenhang stellen sich mehrere rechtliche Fragen, da das Grundgesetz die rechtsprechende Gewalt der Judikative anvertraut hat. So ist ein wesentlicher Grundsatz unseres Verfassungsstaates die Garantie richterlicher Unabhängigkeit. Diese gewährleistet eine von (un-) mittelbaren Einflüssen freie, richterliche Entscheidungsfindung. Je nachdem, wie das Outsourcing technisch und organisatorisch ausgestaltet wird, ergeben sich jedoch Einflüsse: Beispielsweise in Form einer Einsichtnahme in elektronische Dokumente der Richter oder Kontrollmöglichkeiten in Form von Protokolldaten. Dieser Artikel zeigt, dass damit die richterliche Unabhängigkeit betroffen ist. Anhand einer abstrakten sowie ganz konkret an den sog. „Netzklagen“ geführten Debatte wird erläutert, wie ein solches Outsourcingverhältnis verfassungskonform ausgestaltet werden kann.

Beschreibung

Süptitz, Thomas; Eymann, Torsten (2019): IT-Outsourcing für die Justiz: Ein Eingriff in die richterliche Unabhängigkeit?. Digitalisierung von Staat und Verwaltung. Bonn: Gesellschaft für Informatik e.V.. PISSN: 1617-5468. ISBN: 978-3-88579-685-5. pp. 13-24. Münster. 6.-7. März 2019

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