Arbeitnehmer möchten ihre privaten Smartphones und Tablet-Computer anstelle der vom Unternehmen bereitgestellten Geräte zur Erledigung ihrer dienstlichen Aufgaben verwenden („Bring your own device“ – BYOD). Wegen der steigenden Beliebtheit moderner Smartphones wird die Bedeutung von BYOD im Unternehmensumfeld weiter zunehmen. Neben der technischen Umsetzung des Mobile Device Managements im Unternehmen lassen sich viele, insbesondere datenschutzrechtliche Fragen in einer Nutzungsvereinbarung über die wechselseitigen Rechte und Pflichten regeln. Die aus dem Einsatz von BYOD resultierenden rechtliche Unsicherheiten und Risiken werden so beherrschbar.