Auflistung nach Schlagwort "Darknet"
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- Konferenzbeitrag0 Sterne für die Sicherheit: Wie Kundenbewertungen die Bitcoin-Adressen von Darknet-Händlern verraten(Sicherheit 2024, 2024) Schäfer, Jochen; Müller, Christian; Armknecht, FrederikBitcoin spielt als Zahlungsmethode auf Online-Marktplätzen eine immer größere Rolle, sowohl im legalen als auch im illegalen Raum. Solche Marktplätze verwenden in der Regel ein Bewer- tungssystem, mit dem Kunden ihre Einkäufe und einzelne Händler bewerten können. Dementsprechend haben Verkäufer ein Interesse daran, so viele positive Bewertungen wie möglich zu sammeln und diese öffentlich zu machen. In dieser Arbeit präsentieren wir einen Angriff, der diese öffentlich verfügbaren Informationen ausnutzt, um diejenigen Bitcoin-Adressen zu identifizieren, mit denen die Händler ihre Auszahlungen von den Marktplätzen erhalten. Wir demonstrieren die Anwendbarkeit des Angriffs, indem wir Bitcoin-Transaktionen auf der Grundlage von Kundenbewertungen für zwei Darknet-Marktplätze zunächst modellieren und dann passende Transaktionen aus der Blockchain abrufen. Auf diese Weise können wir für 44, 4% der auf den beiden Marktplätzen aktiven Händler mindestens eine Bitcoin-Adresse identifizieren.
- KonferenzbeitragDer Einsatz von Open Source Intelligence im Darknet: Eine strafrechtliche Bewertung(INFORMATIK 2024, 2024) Schlindwein, Lisa; Kriegel, JessicaOpen Source Intelligence (kurz: OSINT) wird in der Cybersicherheitsforschung u. a. eingesetzt, um kriminelle Aktivitäten zu überwachen und aktuelle Cyberangriffsstrategien sowie geleakte Datensätze zu finden. Anhand dieser Informationen sollen Gegenmaßnahmen zur Cybersicherheit entwickelt werden. Das Ziel des vorliegenden Papiers ist es, die Strafbarkeit von Cybersicherheitsforschenden bei dem Einsatz von OSINT im Darknet zu untersuchen.
- KonferenzbeitragVerwendung computergenerierter Kinderpornografie zu Ermittlungszwecken im Darknet(INFORMATIK 2019: 50 Jahre Gesellschaft für Informatik – Informatik für Gesellschaft, 2019) Wittmer, Sandra; Steinebach, MartinDie Möglichkeiten für Cyberkriminelle, Straftaten mit Hilfe des Internets weitestgehend anonym zu begehen, wachsen mit der Entwicklung neuer Technologien stetig. Ein bekanntes Beispiel hierfür ist das Verbreiten von Kinderpornografie über geschützte Peer-to-Peer Netzwerke wie Tor und Freenet. Seit dem Bekanntwerden der Hintergründe des Amoklaufs vor dem Olympia- Einkaufszentrum in München ist das Darknet als Synonym für solche Netze in den Fokus der öffentlichen Wahrnehmung gerückt. Zuletzt wurde im Rahmen der 89. Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister der Länder sogar die Zulassung von computergeneriertem kinderpornografischem Material zur Täterermittlung im Darknet angeregt. Der folgende Beitrag greift den Beschluss der Justizministerkonferenz auf und widmet sich der aktuellen Diskussion, indem auf rechtliche Rahmenbedingungen und technische Möglichkeiten zur Umsetzung eines solchen Vorhabens eingegangen wird.
- TextdokumentZulässigkeit von Open Source-Ermittlungen zur Strafverfolgung im Darknet(INFORMATIK 2022, 2022) Wittmer,Sandra; Platzer,FlorianDie Möglichkeiten für Cyberkriminelle, Straftaten im Internet anonym zu begehen, haben mit der Entwicklung von Darknet-Technologien erheblich zugenommen. Zur Aufklärung dieser Straftaten kommt aus technischer Perspektive die Nutzung von Open Source Intelligence (OSINT) in Betracht. Diese Methode bezeichnet einen Vorgang, bei dem Daten aus öffentlich zugänglichen Quellen gesammelt werden, um durch deren Auswertung an ermittlungsrelevante Erkenntnisse zu gelangen. Der folgende Beitrag thematisiert die Nutzung von OSINT zur Strafverfolgung im Darknet und wirft die Frage auf, was nach dem aktuellen Stand der Technik möglich und was auf Grundlage der geltenden strafprozessualen Vorgaben rechtlich zulässig ist. Die Verfasser*innen kommen zu dem Ergebnis, dass ein legislatives „Update“ der StPO unvermeidbar sein wird, wenn die rechtlichen Vorgaben mit den technischen Möglichkeiten Schritt halten sollen. Dieses Ergebnis wird damit begründet, dass die Nutzung von OSINT aufgrund ihrer grundrechtlichen Eingriffsintensität in vielen Fällen nicht mehr auf die Ermittlungsgeneralklausel der §§ 161, 163 StPO gestützt werden kann.