Zeitschriftenartikel
Datenanalyse und Massendatenauswertungen durch die Interne Revision im Kontext des Datenschutzes
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Volltext URI
Dokumententyp
Text/Journal Article
Zusatzinformation
Datum
2016
Autor:innen
Zeitschriftentitel
ISSN der Zeitschrift
Bandtitel
Verlag
Springer
Zusammenfassung
Der im Jahre 2009 in das BDSG als Arbeitnehmerschutzvorschrift eingefügte § 32 regelt den Umgang mit den Beschäftigtendaten. § 32 gilt für automatisierte Auswertungen und Analysen der E‑Mail-Korrespondenz und/oder für Chatprotokolle durch die Interne Revision beim konkreten Verdacht auf Straftaten. Die systematische Prüfung der Zulässigkeit einer Datenauswertung kann entlang eines Algorithmus erfolgen.