Workshopbeitrag
Haftungsfragen im Zusammenhang mit Mensch-Roboter-Interaktion
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Datum
2019
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Verlag
Gesellschaft für Informatik e.V.
Zusammenfassung
Obgleich der Roboter-Begriff allgemein geläufig ist, bereitet die
genaue Begriffsbestimmung im Einzelfall Schwierigkeiten. Es
bestehen ISO-Normen für Robotik-Produkte, eine konkrete
gesetzliche Definition oder gar ein „System der einmaligen
Produktnummer“ für Roboter ist - zumindest derzeit - noch nicht
vorgesehen. Das Europäische Parlament hat in seiner Entschließung vom 16. Februar 2017 einen intelligenten Roboter als
Gerätschaft definiert, die über Sensoren und/oder über den
Datenaustausch mit seiner Umgebung und die Bereitstellung und
Analyse dieser Daten Autonomie erlangt, ggfs. zum Selbstlernen
durch Erfahrung und durch Interaktion fähig ist, über wenigstens
eine minimale physische Unterstützung und die Fähigkeit verfügt,
ihr Verhalten und ihre Handlungen an ihre Umgebung anzupassen.
Wesentliches Merkmal eines Roboters, in Abgrenzung zu anderen
Maschinen und Gerätschaften, dürfte hiernach seine Fähigkeit sein,
autonom zu handeln.