Konferenzbeitrag
Die (inter)kommunale Geodateninfrastruktur als Mittel zum Zweck Was bedeuten die Richtlinien zur Umweltinformation, Öffentlichkeitsbeteiligung, und gemeinsamen Geodateninfrastruktur?
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Datum
2008
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Verlag
Shaker Verlag
Zusammenfassung
Das Umweltinformationsgesetz und die INSPIRE Richtlinie bedeuten für die nahe Zukunft, dass Umweltinformationen in den entsprechenden Fachgebieten vorliegen, aktiv verbreitet, effektiv erfasst, gepflegt und fortgeführt werden müssen. Auch eine einfache Recherchierbarkeit und Datennutzung unter Gewährung eines einfachen Zugangs soll sichergestellt werden. Harmonisierte Geodatenbestände sollen die Formulierung und Durchführung nicht nur umweltpolitischer Handlungen unterstützen und helfen Doppelarbeit und Kosten zu minimieren. Technisch bieten sich WebGIS Lösungen als Basis der interkommunalen Geodateninfrastrukturen an, da so Geodaten vereinfacht nutzbar sind, eine Sekundärdatenhaltung entfällt und direkte Zugriffe und interoperable Dienste eine Verknüpfung auch dezentraler Geodaten bei geringerem Personaleinsatz und geringeren technischen Investitionen erlauben. Einheitliche „Spielregeln“ sowohl bei der Datenerfassung, -fortführung als auch -übernahme erhöhen die Nutzbarkeit der Geodaten entscheidend, Metadaten und Metadateninformationssysteme verbessern nicht nur den Überblick über fertige Geoprodukte. Neben frühzeitiger Umweltinformation bietet das WebGIS auch weitere Möglichkeiten zur ePartizipation, d.h. eine direkte Beteiligung an politischen Entscheidungsprozessen. Dabei ist es sehr wichtig die Strukturen und Prozesse sowohl bei den Trägern öffentlicher Belange als auch den Planungsträgern abzubilden.