Konferenzbeitrag
Reichen die deutschen Gesetze zur Bekämpfung der Cyberkriminalität?
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Dokumententyp
Text/Conference Paper
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Datum
2003
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Verlag
Gesellschaft für Informatik e.V.
Zusammenfassung
Angesichts der Unterzeichnung des Cybercrime-Abkommens im November 2001 ist die Diskussion über die Erweiterung der Strafrechtstatbestände im Bereich der Internet-Kriminalität neu entflammt. Gerade im Bereich des Ausspähens von Daten und der Datenveränderung entstehen bisher Strafbarkeitslücken, die mit der fortschreitenden Entwicklung des Internets zu immer größeren wirtschaftlichen Schwierigkeiten führen können. Für die rechtliche Erörterung der Grenzbereiche der bisherigen strafrechtlichen Regelung haben wir uns mehrere Bereiche und Konstellationen herausgesucht: 1. Strafbarkeit des Auslesens von freigegebenen Windows-Shares 2. Strafbarkeit des Auslesens von Domino-Logdateien 3. Strafbarkeit des WLAN-Hackings mit/ohne Publikum 4. Strafbarkeit der Überwindung von Sicherungen, die nicht zur Steigerung der Sicherheit eingebaut wurden (Switches) 5. Strafbarkeit von Angriffen auf Webshops 6. Strafbarkeit von indirekten Attacken und Notwehr bei Angriffen 7. Strafbarkeit des Besitzes von Hackertools Die rechtliche Erörterung soll zeigen, dass das deutsche Strafrecht im Bereich Cyberkriminalität auf der einen Seite noch Lücken aufweist, während auf der anderen Seite die Strafbarkeit über den Bereich hinausgeht, der eine Strafverfolgung rechtfertigt. Zum anderen soll der Vortrag zeigen, dass fehlende technische Sicherheitsvorkehrungen sogar dazu führen können, dass eine Rechtsverfolgung nicht einmal möglich ist und dadurch für jeden Nutzer die Einhaltung von technischen Mindeststandards zur Gewährleistung einer späteren Rechtsverfolgung dringend geboten ist.