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Daten mit Personenbezug als insolvenzrechtlicher Vermögenswert – Zur insolvenzrechtlichen Behandlung und Verwertung des Vermögens von Unternehmen der Digitalwirtschaft

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2024

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Verlag

Gesellschaft für Informatik e.V.

Zusammenfassung

DDaten stellen die Rechtsordnung seit geraumer Zeit vor erhebliche Herausforderungen. Wegen ihrer immateriellen und technologischen Besonderheiten stoßen die klassischen rechtlichen Theorien auf verschiedenen Ebenen an ihre Grenzen. Besonders der Umgang mit gescheiterten Geschäftsmodellen, die eine Datenverarbeitung zum Gegenstand haben, wirft große Probleme auf. Bislang lässt sich kein einheitliches rechtliches Konzept für die Zuordnung des wirtschaftlichen Werts von Daten ausmachen. Es ist daher unklar, wie ein Insolvenzverwalter mit Daten, insbesondere solchen mit Personenbezug, umgehen kann und darf. Fraglich ist, ob sie überhaupt zur Gläubigerbefriedigung zur Verfügung stehen und ob sie verwertet, also verkauft werden dürfen. Die vorliegende Untersuchung bietet einen Leitfaden, mithilfe dessen die vielzähligen aus dem Ineinanderwirken von Insolvenzrecht, „Datenrecht“ und Datenschutzrecht resultierenden Problematiken nach aktueller Rechtslage bewältigt werden können.

Beschreibung

Hodgson, Nicolas (2024): Daten mit Personenbezug als insolvenzrechtlicher Vermögenswert – Zur insolvenzrechtlichen Behandlung und Verwertung des Vermögens von Unternehmen der Digitalwirtschaft. Ausgezeichnete Informatikdissertationen 2023 (Band 24). DOI: 10.18420/Diss2023-13. Bonn: Gesellschaft für Informatik e.V.. ISBN: 978-3-88579-982-5. pp. 131-140. Schoss Dagstuhl, Deutschland. 05.05.-08.05.24

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