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Vertragsgestaltung bei Agilen Softwareentwicklungsverträgen

dc.contributor.authorMüller, Markus
dc.date.accessioned2018-01-16T10:20:49Z
dc.date.available2018-01-16T10:20:49Z
dc.date.issued2016
dc.description.abstractAus Gründen der Rechtssicherheit sollten die Parteien die Zuordnung zu dem maßgeblichen Vertragstyp mit Bedacht vornehmen und umsetzen. In der Regel dürfte die werk- oder dienstvertragliche Ausgestaltung den Parteiinteressen am ehesten entsprechen. Entscheidend ist, welche Partei das Realisierungsrisiko übernimmt.Ein „Überstülpen“ von Vertragsmustern, die für Softwareentwicklungen nach klassischen Methoden konzipiert wurden, ist zu vermeiden. Vielmehr gilt es, die agile Methodik in das Zentrum der Vertragsgestaltung zu rücken und einschließlich der vorgesehenen Rollen vertraglich genau zu beschreiben. Darauf aufbauend sind die gewünschten rechtlichen Wertungen und Konsequenzen festzulegen.Besonderes Augenmerk ist bei Scrum auf die Auswahl des Product Owners zu legen, was umso mehr gilt, wenn die Parteien sich für eine dienstvertragliche Ausgestaltung des Vertrags entschieden haben.
dc.identifier.pissn2198-2775
dc.identifier.urihttps://dl.gi.de/handle/20.500.12116/13919
dc.publisherSpringer
dc.relation.ispartofHMD Praxis der Wirtschaftsinformatik: Vol. 53, No. 2
dc.relation.ispartofseriesHMD Praxis der Wirtschaftsinformatik
dc.subjectAgile Entwicklungsmethode
dc.subjectRealisierungsrisiko
dc.subjectScrum
dc.subjectSoftwareentwicklung
dc.subjectVertragsgestaltung
dc.subjectVertragstypologische Einordnung
dc.titleVertragsgestaltung bei Agilen Softwareentwicklungsverträgen
dc.typeText/Journal Article
gi.citation.endPage223
gi.citation.startPage213

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