Röhrig, ManfredKuhn, ChristianGauer, AxelHorbach, Matthias2019-03-072019-03-072013978-3-88579-614-5https://dl.gi.de/handle/20.500.12116/20608Die amtliche landwirtschaftliche Beratung hat nach § 59 Pflanzenschutzgesetz den Auftrag, einen Warndienst für die Praxis durchzuführen. Darin soll frühzeitig vor möglichen Gefahren gewarnt werden, damit entsprechende Maßnahmen eingeleitet werden können. Grundlage des Warndienstes sind regelmäßig durchgeführte Schaderregerkontrollen (Monitoring) auf ausgewählten Flächen. Seit über zehn Jahren können diese Daten online im Portal www.isip.de eingegeben und angezeigt werden. Zu dieser Anwendung sind mobile Webseiten entwickelt worden, um eine Dateneingabe direkt am Ort der Erfassung zu ermöglichen. Als Besonderheit sind diese Webseiten auch offline funktionsfähig, damit sie auch bei unzureichender Internetverbindung genutzt werden können.deMobile Erfassung pflanzlicher SchaderregerText/Conference Paper1617-5468