Wörle, MichaelGaugler, TobiasMeyer-Aurich, AndreasGandorfer, MarkusBarta, NorbertGronauer, AndreasKantelhardt, JochenFloto, Helga2019-05-212019-05-212019978-3-88579-681-7https://dl.gi.de/handle/20.500.12116/23108Die Europäische Kommission hat Deutschland angeklagt, gegen Verpflichtungen zum Schutz der Gewässer verstoßen zu haben. In der Folge ist im Jahr 2017 eine neue Düngeverordnung in Kraft getreten. Sie beinhaltet strengere Richtwerte in Bezug auf die Stickstoff- und Phosphatdüngung. Aufgrund der Komplexität der Verordnung stehen insbesondere Betriebe, die im Nebenerwerb bewirtschaftet werden, vor der Herausforderung, sich zeitintensiv in die Neuregelung einzuarbeiten. Zur deren Unterstützung wurde ein entscheidungsunterstützendes Programm entwickelt. Dieses ermittelt zunächst schlagspezifisch die (1) gesetzlich zulässige, maximale Düngemenge. Hierauf aufbauend wird (2) die ökonomisch optimale Düngemenge ermittelt, mit welcher sich (statt des oftmals üblichen Ziels einer Ertragssteigerung) der höchste Geldrohertrag erreichen lässt. Ferner wird heuristisch ermittelt, (3) welche marktseitig verfügbare Kombination von Düngemitteln mit ökonomisch minimalen Auszahlungen beschaffbar ist. Bei Testläufen auf sechs Betrieben mit im Durchschnitt 50 ha ergeben sich – bei Einhaltung der Düngeverordnung – im Rohertragsmaximum eine Düngemittel-Reduktion i.H.v. 5,1 % und eine weitere Reduktion um 3,9 % durch den Einsatz der Auswahl-Heuristik.deDüngeverordnungDüngeplanungOptimierungGewinnmargeKostensenkung„Weniger ist mehr“: Optimierte Düngemittelplanung bei simultaner Steigerung der Gewinnmarge kleiner und mittlerer landwirtschaftlicher BetriebeText/Conference Paper1617-5468