Erbguth, JörnDavid, KlausGeihs, KurtLange, MartinStumme, Gerd2019-08-272019-08-272019978-3-88579-688-6https://dl.gi.de/handle/20.500.12116/25009Über Smart Contracts auf der Ethereum-Blockchain wurden bereits Milliarden-Beträge transferiert. Allerdings wurde bislang wenig betrachtet, ob diese Abwicklung DSGVO-konform war. Dieser Beitrag erörtert, wer Verantwortliche für die Ausführung eines Smart Contracts sind. Dabei fällt auf, dass man hier je nach Gestaltung des Smart Contracts und der Situation der Vertragsparteien zu sehr unterschiedlichen Ergebnissen kommen kann. Darauf aufbauend wird die Verarbeitung personenbezogener Daten und die automatisierte Entscheidung durch einen Smart Contract betrachtet. Auch wenn das Ergebnis abhängig vom Einzelfall ist, so sind der Abschluss und die Abwicklung von Verträgen über Smart Contracts auf der Ethereum-Blockchain prinzipiell DSGVO-konform möglich.deSmart ContractsBlockchainEthereumADMautomatisierte EntscheidungDSGVOpersonenbezogene DatenVerantwortlicherSmart Contracts und die DSGVOText/Conference Paper10.18420/inf2019_591617-5468