Fischer, KlausClasen, MichaelHamer, MartinLehnert, SusannePetersen, BrigitteTheuvsen, Brigitte2018-10-102018-10-102014978-388579-620-6https://dl.gi.de/handle/20.500.12116/17123Zum Schutz der Fischbestände und Gewässer reguliert der Freistaat Bayern über seine Gesetzgebung die Angelfischerei. Neben der Erlaubnis für das jeweilige Gewässer muss ein Angler den Fischereischein besitzen. Dieser kann nach Vorbereitungslehrgängen und einer erfolgreich abgelegten staatlichen Fischerprüfung erworben werden. Die bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft bietet als zuständige Prüfungsbehörde seit März 2012 eine eGovernment-Anwendung „Staatliche Fischerprüfung Bayern – online“ an, die das bisherige Fachverfahren in Papierform ersetzt und weiterentwickelt. Das neue Verfahren ermöglicht das Selbstmanagement durch den Teilnehmer (Registrierung, Kurs-/ Prüfungssuche, Prüfungsanmeldung, Bezahlung) und bietet umfangreiche Verwaltungsfunktionen für Organisatoren (z. B. Ausbildungsstände, Terminfestlegungen, Dokumenterzeugung). Zusätzlich beinhaltet die Anwendung eine Onlineprüfung, die unter Aufsicht in zertifizierten Prüfungslokalen stattfindet und vor Ort den Prüfling über sein Ergebnis informiert.deStaatliche Fischerprüfung bayern online – Ausbildungsmanagement und Prüfungsabnahme im NetzText/Conference Paper1617-5468