Freiling, Felix2018-01-032018-01-0320162016https://dl.gi.de/handle/20.500.12116/9044Lange Zeit war wenig bekannt über die technischen Möglichkeiten der Polizei zum Zugriff auf informationstechnische Systeme (die sogenannte Onlinedurchsuchung). Die Quellenlage änderte sich 2011 schlagartig nach der Analyse einer Software, die in den Medien als ,,Bundestrojaner“ bezeichnet wurde. Die Mitteilung des Bundeskriminalamtes (BKA) im Herbst 2014, eine neue ,,eigenständige Software“ zur Durchführung von Maßnahmen der Onlinedurchsuchung sei einsatzbereit, ist ein willkommener Anlass, um über die Zweckmäßigkeit der Maßnahme, die Eignung des Werkzeuges sowie mögliche Alternativen nachzudenken.Staatliche Spähsoftware zur StrafverfolgungText/Journal Article1432-122X