Bunzel, NiklasZander, NeeleLandwirth, RobertRiedel, Ann-Katrin2021-12-142021-12-142021978-3-88579-708-1https://dl.gi.de/handle/20.500.12116/37756Videoüberwachung im öffentlichen Raum kann zur Aufklärung von Verbrechen, Identifikation von Personen und Erkennung von Waffen oder von Gruppenbildung genutzt werden. Durch die Unterstützung von künstlicher Intelligenz (KI) können große Datenmengen automatisch und effizient erhoben und ausgewertet werden. KI-gestützte Videoüberwachung im öffentlichen Raum, insbesondere die Gesichtserkennung, intensivieren Grundrechtseingriffe und erhöhen datenschutzrechtliche Risiken. Der im April 2021 veröffentlichte Gesetzesentwurf der EU-Kommission zur Regulierung von KI-Anwendungen erkennt zwar das Risiko der biometrischen Gesichtserkennung mittels Videoüberwachung im öffentlichen Raum, sieht jedoch von einem allumfassenden Verbot ab. Dies stellt ein Problem für die Privatheit der betroffenen Bürger*innen dar. Im Rahmen des Papers diskutieren wir Adverserial Examples als Möglichkeit des Selbstdatenschutzes darauf zu reagieren.deKünstliche IntelligenzVideoüberwachungRegulierung von KI-Anwendungenhochriskante AnwendungSelbstdatenschutzAdversarial ExamplesAdversarial Examples zum Selbstdatenschutz? Der Fall biometrischer Gesichtserkennung im öffentlichen Raum10.18420/informatik2021-0871617-5468