Beck, AstridBöcker, Heinz-Dieter2017-11-222017-11-2219953-519-02686-4https://dl.gi.de/handle/20.500.12116/6514Verstärkt wird propagiert: die (nicht mehr so ganz) neue EU-Richtlinie zu Bildschirmarbeitsplätzen bietet erweiterte Handlungsmöglichkeiten für die Betriebsräte (DGB Technologieberatung 1993, Wanke et al. 1993, Döbele-Martin, Martin 1993). Doch wie sieht es in der Praxis bei der einer annäherungsweisen Umsetzung und in einer Einigungsstelle tatsächlich aus? Wie schwierig die Umsetzung der EU-Richtlinie und arbeitswissenschaftlicher Erkenntnisse in komplexen Software-Systemen tatsächlich ist (Stichworte: technische Probleme, terminliche Restriktionen, ungenügende Kenntnisse der Beteiligten) und wie Betriebsräte bestimmte Mindestpositionen unter widrigen Bedingungen doch durchsetzen können, soll im folgenden Praxisbeispiel geschildert werden. Daran schließen sich Erkenntnisse und Schlußfolgerungen für eine Systementwicklung an, die auf eine höhere Qualität der Anwendungswerkzeuge abzielen.deSW-ergonomische Normen — Versuch einer betrieblichen UmsetzungText/Conference Paper