Borell, AnneSchindler, StephanDavid, KlausGeihs, KurtLange, MartinStumme, Gerd2019-08-272019-08-272019978-3-88579-688-6https://dl.gi.de/handle/20.500.12116/25007Datenverarbeitung ist ein integraler Bestandteil polizeilicher Tätigkeit. Ihre Rechtmäßigkeit beschäftigt immer wieder deutsche Gerichte (zuletzt z.B. BVerfG, NJW 2019, 827 zur automatisierten Kennzeichenerkennung in Bayern). Dabei steht regelmäßig die Frage im Vordergrund, ob eine ausreichende gesetzliche Erlaubnis für die Datenverarbeitung vorliegt. Ein effektiver Schutz natürlicher Personen bei Verarbeitung personenbezogener Daten setzt aber auch technische und organisatorische Maßnahmen voraus, um sicherzustellen, dass die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Dies betrifft unter anderem die Einbindung des behördlichen Datenschutzbeauftragten, die Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde, das Führen eines Verarbeitungsverzeichnisses, die Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung, die Gewährleistung von Datensicherheit, die Beachtung von Protokollierungspflichten, die Vornahme von Maßnahmen zum Datenschutz durch Technikgestaltung und schließlich auch die Einhaltung von Benachrichtigungspflichten bei Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten.dePolizeiDatenschutzRichtlinie (EU) 2016/680technische und organisatorische MaßnahmenPolizei und DatenschutzText/Conference Paper10.18420/inf2019_571617-5468