Albers, MarionSchubert, Sigrid E.Reusch, BerndJesse, Norbert2019-11-142019-11-1420023-88579-349-0https://dl.gi.de/handle/20.500.12116/30181Das Terrorismusbekämpfungsgesetz hat die Kompetenzen der Sicherheitsbehörden zur Erhebung und Verarbeitung von Informationen und Daten erheblich erweitert. Grenzen müssen mit Hilfe eines prozeduralen Konzepts im jeweiligen Sachund Regelungsbereich entwickelt werden. Die rechtliche Realisierung des Datenschutzes erfordert insgesamt eine im Ansatz bereichsspezifische Integration. Abstrakte, übergreifend geltende Vorgaben müssen ergänzend und systembildend hinzutreten.deTerrorismusbekämpfungsgesetz und DatenschutzText/Conference Paper1617-5468