Gennen, KlausRuckelshause, ArnoMeyer-Aurich, AndreasLentz, WolfgangTheuvsen, Brigitte2017-06-222017-06-222017978-3-88579-662-6Die EU-Datenschutz-Grundverordnung, die einen EU-einheitlichen Schutz personenbezogener Daten (pbD) bewirken soll, ist ab dem 25.5.2018 zwingend anzuwenden. Es wird mit Wirkung für diejenigen Bereiche der Landwirtschaft, in denen personenbezogene Daten anfallen bzw. verarbeitet oder genutzt werden, Paradigmenwechsel geben. So steigen die Dokumentationspflichten erheblich an. Ferner wird der Verantwortliche künftig in dem Sinne rechenschaftspflichtig sein, dass er die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften zu beweisen hat, bei der Auftragsverarbeitung kommen mehr Verpflichtungen auf die Beteiligten zu, die Bußgelder bei Verstößen steigen exorbitant. Hersteller werden mehr Wert auf Privacy by Design bzw. Privacy by Default legen müssen. Unternehmen, in denen pbD anfallen, sollten, um auf die Umstellung der Rechtsordnung vorbereitet zu sein, bald mit einem entsprechenden Projekt beginnen.deEU-Datenschutz-Grundverordnungräumlicher AnwendungsbereichDokumentationspflichtPrivacy by Design/by DefaultRechenschaftspflichtBußgeldAuftragsverarbeitungArbeitnehmerdatenschutzAusgewählte Anforderungen der EU-DSGVO an die Verarbeitung personenbezogener DatenText/Conference Paper1617-5468