Schumacher, AstridGrigorjew, OlgaHühnlein, DetlefJandt, SilkeLucke, Jörn vonGeiger, Christian P.Kaiser, SiegfriedSchweighofer, ErichWimmer, Maria A.2018-11-192018-11-192012978-3-88579-291-8https://dl.gi.de/handle/20.500.12116/18337Die Notwendigkeit Papierdokumente zu digitalisieren, wird immer drängender. Sowohl im behördlichen als auch privat-wirtschaftlichen Umfeld werden zunehmend Dokumente auch in digitalen Dokumentenund Vorgangsbearbeitungssowie Aufbewahrungssystemen verarbeitet. Gleichzeitig nimmt das Bedürfnis zu, die Papierdokumente anschließend zu vernichten, um kostenintensive Papierarchive auflösen zu können. Während ein Scanprodukt in rechtlicher Hinsicht niemals denselben Beweiswert wie das originäre Papierdokument haben kann, ist eine Annäherung durchaus möglich. Dies setzt voraus, dass das digitale Endprodukt in einem insbesondere für ein Gericht nachvollziehbaren Scanprozess unter gleichbleibenden qualitativ hochwertigen und abgesicherten Bedingungen entstanden ist. Die dafür notwendigen technischen sowie organisatorischen Anforderungen werden in der derzeit projektierten Technischen Richtlinie (TR) des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) beschrieben.deDie Entwicklung der BSI-Richtlinie für das rechtssichere ersetzende ScannenText/Conference Paper1617-5468