Günther, Wolf2018-01-162018-01-1620102010https://dl.gi.de/handle/20.500.12116/13243Ein Vertrag dient nicht nur der Absicherung von Risiken, sondern auch als Leitlinie der Vertragspartner für den gemeinsamen Umgang miteinander. Ein guter Vertrag zieht, bei allem berechtigten Eigeninteresse, den Vertragspartner nicht über den Tisch, denn dieser Vertragspartner wird dann zukünftig kein Kunde mehr sein. Ein guter Vertrag sichert damit auch die Kundenzufriedenheit und dient damit letztlich dem Erfolg des Unternehmens. Was aber muss in einem IT-Vertrag geregelt sein? Ein kurzer Überblick über die wichtigsten Fakten. Einen tiefergehenden Einstieg in das Thema bieten die im Frühjahr bei Gabler erscheinenden Bücher „Gestaltung und Management von IT-Verträgen” und „IT-AGB beurteilen und wirksam vereinbaren”.Gestaltung von IT-VerträgenText/Journal Article1867-5913