Weber, KarstenDittrich, Klaus R.König, WolfgangOberweis, AndreasRannenberg, KaiWahlster, Wolfgang2019-11-142019-11-1420033-88579-364-4https://dl.gi.de/handle/20.500.12116/29682Der neue Entwurf der ethischen Leitlinien nimmt in der Präambel Bezug auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen; außerdem wird mit Artikel 11 die soziale Verantwortung von Informatikerinnen und Informatikern inhaltlich ausformuliert. Infrage steht nun, ob die Explizierung solcher moralischer Forderungen in den ethischen Leitlinien akzeptabel ist oder ob damit nicht deren Möglichkeiten überdehnt werden. Anders ausgedrückt: Sollen die ethischen Leitlinien rein prozedural ausgerichtet sein oder stattdessen konkrete Zielvorgaben formuliert werden? Um diese Frage zu beantworten, werden zunächst die genannten Alternativen der Formulierung dargestellt. Dem folgt eine kritische Auseinandersetzung mit dem neuen Artikel 11 und dem Bezug auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte. Zuletzt werden Gründe und Bedingungen für die Akzeptabilität dieser und gegen eine Aufnahme weitergehender moralischer Forderungen genannt.deEthische Leitlinien: inhaltlich oder prozedural?Text/Conference Paper1617-5468