Federrath, HannesPöppl, WolfgangAlkassar, AmmarSiekmann, Jörg2019-04-032019-04-032008978-3-88579-222-2https://dl.gi.de/handle/20.500.12116/21514Benutzer von Anonymisierungsdiensten können strafrechtlich relevante Inhalte abrufen, ohne dass nachvollziehbar ist, wer die Inhalte heruntergeladen hat. Als Abrufer kann letztendlich immer nur der Anonymisierer ermittelt werden. Nachforschungen der Strafermittlungsbehörden laufen ins Leere und verursachen nur Arbeitsaufwand auf beiden Seiten. Daher soll die Möglichkeit, Anonymisierungsdienste zum Abruf strafrechtlich relevanter Inhalte verwenden zu können, reduziert werden, ohne die Anonymität des Abrufers zu gefährden. Das Papier diskutiert Möglichkeiten zur Realisierung eines Datenscanners und stellt die konkrete Implementierung eines solche nvor (imFolgenden AnonHash genannt).Über den Anonymisierungsdienst sollen weiterhin alle Informationen und Inhalte aus dem Internet abrufbar bleiben, abgesehen von Inhalten, deren Abruf und Besitz zweifelsfrei eine Straftat nach dem deutschen Strafgesetzbuch darstellt.deDetektion von anonym abgerufenen rechtswidrigen Inhalten mit einem hashwertbasierten DatenscannerText/Conference Paper1617-5468