Pils, ManfredGanglberger, MartinaHöller, JohannWandke, HartmutKain, SaskiaStruve, Doreen2017-11-222017-11-222009978-3-486-59222-1https://dl.gi.de/handle/20.500.12116/6737Seit 1. März 2004 gilt in Österreich das E-GovG, das behördliche Webseiten ab 1. Jänner 2008 dazu verpflichtet, die Informationen im Netz barrierefrei anzubieten. Als barrierefrei gelten jene Webseiten, die nach den WAI-Richtlinien WCAG 2.0, mindestens Level A erfüllen. Die Evaluierung von behördlichen Webseiten aus Oberösterreich erbrachte ein unbefriedigendes Ergebnis: Von 32 Seiten erfüllte keine einzige die geforderten Mindestkriterien. Die Bandbreite des Erfüllungsgrades reichte dabei von 81% (Leonding) bis hin zu 26% (Bezirksschulrat). Von den evaluierten Seiten erreichten lediglich vier die Gesamtnote “Gut”. Da eine Seite nur dann als barrierefrei eingestuft werden kann, wenn sie sämtliche Kriterien für Level A erfüllt (was einen Erfüllungsgrad von 100% bedeuten würde), entspricht keine der untersuchten Seiten den gesetzlichen Anforderungen.deBarrierefreiheitWCAG 2.0Behörden-WebsiteseGovernmentBarrierefreiheit von Behörden-Websites - Anspruch und RealitätText/Conference Paper