Wierling, Anne2019-09-052019-09-052019https://dl.gi.de/handle/20.500.12116/25223Robotische Systeme werden immer häufiger in der Pflege eingesetzt. Werden dabei personenbezogene Daten von Senioren verarbeitet, muss dafür gemäß der Datenschutzgrundverordnung eine Erlaubnis vorliegen. Eine mögliche Erlaubnis stellt die Einwilligung dar, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen muss um datenschutzkonform erteilt werden zu können. Im Rahmen der Pflege sind diesbezüglich insbesondere die Freiwilligkeit, die Informiertheit und die Bestimmtheit mit Problemen behaftet.deSozialrobotikPflegeDatenschutzEinwilligungFreiwilligkeitKopplungsverbotUngleichgewichtAlternativangebotNachteileBestimmtheitInformiertheitDie Einwilligung in der SozialrobotikText/Workshop Paper10.18420/muc2019-ws-592