Vogel, PaulGandorfer, MarkusMeyer-Aurich, AndreasBernhardt, HeinzMaidl, Franz XaverFröhlich, GeorgFloto, Helga2020-03-042020-03-042020978-3-88579-693-0https://dl.gi.de/handle/20.500.12116/31919Sorgen um den Verlust der Datenhoheit prägen noch immer den zögerlichen Einsatz digitaler Technologien in der Landwirtschaft. Der Beitrag zeigt aus juristischer Perspektive auf, warum diese Sorgen durchaus berechtigt sind. Das geltende Recht kennt nämlich kein Recht an Daten, das den unkontrollierten Zugriff Dritter auf die Betriebsdaten eines Landwirts wirksam verhindern würde. Stattdessen muss der Schutz der Datenhoheit über vertragliche Vereinbarungen sichergestellt werden. Aufgrund vielfach unausgewogener Machtverhältnisse zwischen den einzelnen Akteuren kann diese Option allerdings nicht als Kardinalslösung angesehen werden. Der Beitrag gelangt zu dem Ergebnis, dass die gesetzgeberische Schaffung eines „Dateneigentums“ gleichwohl nicht erstrebenswert ist. Stattdessen schlägt er alternative Regelungsansätze vor, die den Ausgangspunkt einer Stärkung der Datenhoheit bilden können.deDatenhoheitDatenschutzDateneigentumLandwirtschaft 4.0Smart FarmingDatenhoheit in der Landwirtschaft 4.0Text/Conference Paper1617-5468