Schreiber, SusanneFederrath, Hannes2019-10-112019-10-1120053-88579-391-1https://dl.gi.de/handle/20.500.12116/28388Vor allem um eine Anpassung des rechtlichen Rahmens an die im Allgemeinen in der Kreditwirtschaft üblichen Prozesse zu erzielen und – damit verbunden – eine breitere Anwendung qualifizierter elektronischer Signaturen zu erreichen, wurde mittlerweile das Erste Gesetz zur Änderung des Signaturgesetzes (1. SigÄndG) verabschiedet. Im Folgenden werden die darin enthaltenen Änderungen in Bezug auf die Beantragung qualifizierter elektronischer Signaturen kritisch gewürdigt.deÄnderungen im Hinblick auf die Beantragung qualifizierter elektronischer Signaturen gemäß dem 1. SigÄndG – Eine kritische WürdigungText/Conference Paper1617-5468