Gennen, KlausRuckelshausen, ArnoMeyer-Aurich, AndreasBorchard, KarstenHofacker, ConstanzeLoy, Jens-PeterSchwerdtfeger, RolfSundermeier, Hans-Henning, Floto, HelgaTheuvsen, Brigitte2019-05-282019-05-282018978-3-88579-672-5https://dl.gi.de/handle/20.500.12116/23126Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO[1]) trat im Mai 2016 in Kraft und wird am 25.5.2018 wirksam. Aufgrund vieler sog. Öffnungsklauseln und unbestimmter Rechtsbegriffe bestehen erhebliche Unsicherheiten für Unternehmen/Institutionen bei der Umsetzung. Zwar geben Datenschutz-Institutionen Handreichungen zur DSGVO heraus und Deutschland verfügt bereits über ein neues Bundesdatenschutzgesestz (BDSG). Viele Fragen zur Umsetzung sind aber noch ungeklärt. Der Beitrag beschreibt ausgewählte Anforderungen der DSGVO, die für Marktplätze/Plattformen relevant werden, u.a. die Grundsätze zu Data protection by Design und by Default (Art. 25[2]) sowie die Auswirkungen auf bestehende Einwilligungen und Vereinbarungen zur Auftrags(daten)verarbeitung, die vor dem 25.5.2018 getätigt wurden bzw. entstanden sind.deDSGVOBDSG-neuData protection by DesignData protection by DefaultePrivacy-VOtechnisch-or¬ga¬nisatorische MaßnahmenPlattformMarktplatzDatenschutzRecht auf LöschungEinwilligungAuftragsdatenvereinbarungAuftragsverarbeitungDie DSGVO auf der ZielgeradenText/Conference Paper1617-5468