Müller, NicoMüller, TiloFreiling, FelixReinhardt, DelphineLangweg, HannoWitt, Bernhard C.Fischer, Mathias2020-02-042020-02-042020978-3-88579-695-4https://dl.gi.de/handle/20.500.12116/317932007 hat die Bundesregierung im Rahmen des 41. Strafrechtsänderungsgesetzes zur Bekämpfung von Computerkriminalität den umstrittenen Tatbestand des Ausspähens und Abfangens von Daten, inklusive deren Vorbereitung, unter Strafe gestellt. Durch das schon damals äußerst umstrittene Gesetz drohte die Tätigkeit von Sicherheitsforschern kriminalisiert zu werden, weswegen eine Klarstellung der Gesetzeslage durch eine Verfassungsbeschwerde erzwungen wurde. Jedoch wird neben der strafrechtlichen Relevanz von Sicherheitsanalysen oftmals die zivilrechtliche Seite des Urheberrechts übersehen, die eine beinahe ebenso große Bedrohung für Forscher darstellt, die sich kritisch mit der Sicherheit von Software auseinandersetzen. Im Folgenden soll daher die rechtliche Lage zu Sicherheitsanalysen kommerzieller Software für Forschungszwecke erörtert und die existierenden Grauzonen rechtlicher Unsicherheit ausgeleuchtet werden.deUrheberrechtSicherheitsanalysReverse EngineeringUrheberrecht ./. SicherheitsanalyseText/Conference Paper10.18420/sicherheit2020_081617-5468