Kiratli, EdizLerche, SimoneKnaack, LeahLudewig, ElskeJackstädt, ThomasHinze, Jana2022-09-022022-09-022022https://dl.gi.de/handle/20.500.12116/39344Die barrierefreie Nutzung von Websites, Intranets sowie mobiler Anwendungen und auch elektronischer Verwaltungsabläufe durch Software-Anwendungen ist für öffentliche Träger durch Gesetzte (z. B. Behindertengleichstellungsgesetz - BGG) und Verordnungen (z. B. Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung - BITV) seit vielen Jahren gesetzlich geregelt. Durch eine aktuelle EU-Richtlinie, den European Accessibility Act (EAA), sowie die nationale Umsetzung durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und eine entsprechende Verordnung, wird zukünftig auch die Privatwirtschaft in die Pflicht genommen, bestimmte Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zugänglich anzubieten. Teil der Verpflichtung ist die Veröffentlichung einer „Erklärung zur Barrierefreiheit“ auf der jeweiligen Website, dem Intranet oder einer mobilen Anwendung (z. B. App).deMulti-Methoden-Ansatz mit Probanden mit BehinderungText/Workshop Paper10.18420/muc2022-up-292