Offergeld, Michael T.Oed, RichardBosenick, TimHassenzahl, MarcPeissner, MatthiasMüller-Prove, Matthias2017-11-182017-11-182006https://dl.gi.de/handle/20.500.12116/5994Der Auftraggeber einer Softwareentwicklung kann und darf sich nicht darauf beschränken, die System- und Benutzeranforderungen zu definieren und dann darauf vertrauen, dass der Auftragnehmer selbständig alle erforderlichen Maßnahmen durchführt, um ein benutzerfreundliches System zu gestalten. Der Auftraggeber (kurz AG) muss in der Lage sein, Nutzeranforderungen richtig zu erheben, Usability-Ziele zu definieren und durchzuführende Maßnahmen mit dem Auftragnehmer bewerten und festlegen zu können. Zur Qualitätssicherung und Abnahme der Ergebnisse muss er diese zudem angemessen beurteilen können. Dazu benötigt eine Auftraggeberorganisation Usability Engineering Kompetenz, die in ihrem Entwicklungsprozess verankert werden sollte. Der Beitrag zeigt auf, wie Usability Engineering (UE) auf Seiten einer AGOrganisation integriert werden kann, welche Aufgaben und Verantwortlichkeiten sich daraus ableiten und welcher Nutzen sich dadurch ergibt.Usability EngineeringAuftraggeberProjektvorbereitungUser RequirementsQualitätssicherungUsability Engineering als AuftraggeberkompetenzText