Mertens, Peter2020-09-032020-09-0320192019http://dx.doi.org/10.1365/s35764-019-0159-5https://dl.gi.de/handle/20.500.12116/34013Selten hat ein Gesetz oder eine Verordnung in der Informatik und ihren Teildisziplinen wie Medizin‑, Rechts- oder Wirtschaftsinformatik so viele Diskussionen ausgelöst wie die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die öffentlichen Reaktionen waren zum Teil sehr deutlich. Man las abwertend-kritische Worte wie „Abmahnorgien“, „blankes Entsetzen“, „Bürokratiemonster“, „drakonische Bußgelder“, „existenzgefährdend“, „heftiger Wirbel“, „hirnlos“, „Karikatur eines Gesetzes“, „Kopfgeburt“, „mittleres Erdbeben“, „Start-up-Killer“, „Ufo aus Brüssel“, „Untier namens DSGVO“, „dass momentan eine Erschütterung durch die Datenschutzbehörden geht“, „Noch schlimmer als IBAN die Schreckliche“. „Die Europa-Wahl ist für die AfD eine Top-Wahl. Die müssen nur einmal das Wort ‚Datenschutzgrundverordnung‘ sagen, und schon haben wir wieder ein paar Wähler (der CDU, P. M.) verloren“ [ 1 ]. Henrik Wieduwilt schreibt: „Die Staaten der EU haben sich mit dem Datenschutzrecht einen toxischen Cocktail aus Bußgeld-Panik, Ratlosigkeit und Verbietlust serviert“ [ 2 ].Die Datenschutz-Grundverordnung – eine kritische SichtText/Journal Article10.1365/s35764-019-0159-51867-5913