Wien, Andreas2018-01-162018-01-1620102010https://dl.gi.de/handle/20.500.12116/13184Egal, ob eine private oder ob eine geschäftliche Homepage gestaltet werden soll; die darauf befindlichen texte, Fotos oder Musik stellen gewöhnlich urheberrechtlich geschützte Werke dar. Aus diesem Grund ist darauf zu achten, dass im Rahmen der Gestaltung von Internetseiten keine Rechtsverletzungen begangen werden. Um Abmahnungen durch Anwälte und kostspielige Gerichtsverfahren von vornherein vermeiden zu können, ist es unerlässlich, zumindest die Grundstrukturen und Ausnahmeregelungen des Urheberrechts zu kennen.Urheberrecht und Homepage GestaltungText/Journal Article1867-5913