Kring, MarkusPlödereder, E.Grunske, L.Schneider, E.Ull, D.2017-07-262017-07-262014978-3-88579-626-8Der Artikel definiert den Begriff Big Data und erläutert sodann den datenschutzrechtlichen Grundsatz der Zweckbindung. Am Beispiel der Erstellung und Auswertung von Kundenprofilen wird dargelegt, dass die Zweckbindung hiermit nur schwer zu vereinbaren ist. Auch die derzeit genannten Lösungsansätze vermögen dabei nicht weiterzuhelfen. Da der Entwurf der Datenschutzgrundverordnung der EU am Prinzip der Zweckbindung festhält, ist eine vertiefte Auseinandersetzung mit diesem Grundsatz nötig.deBig Data und der Grundsatz der ZweckbindungText/Conference Paper1617-5468