Stary, ChristianRiesenecker-Caba, ThomasKalkhofer, MichaelLiskowsky, RüdigerVelichkovsky, Boris MitrofanovichWünschmann, Wolfgang2017-11-222017-11-2219973-519-02690-2https://dl.gi.de/handle/20.500.12116/6540Zur Verbesserung der Gesundheit und Sicherheit am Bildschirmarbeitsplatz wurde bereits 1990 seitens der EU eine Richtlinie definiert. Um die in der Bildschirmrichtlinie angeführten grundlegenden Software-ergonomischen Anforderungen in die Praxis umzusetzen, ist es für alle EU-Mitgliedsstaaten notwendig, nationale Gesetze zu erlassen und für die betriebliche Umsetzung der in der Richtlinie vorgesehenen Anforderungen an die Software Rechnung zu tragen. Da es keine direkt einsetzbaren Verfahren zur Bewertung von Bildschirmarbeit gemäß den Aussagen der Richtlinie gibt, wurden in Österreich zwei Projekte durchgeführt. In dem ersten der beiden Projekte wurde die Richtlinie ob ihres Bezugs zu Software-ergonomischen Kriterien analysiert sowie bestehende Bewertungsverfahren der Software-Ergonomie erhoben und ob ihres Einsatzes bewertet. In einem zweiten Projekt wurden die betrieblichen Rahmenbedingungen erhoben, unter denen ein Software-ergonomisches Meßinstrument zum Einsatz kommen kann. Daran anschließend wurde EU-CON, ein EU-konformes Bewertungs- und Gestaltungsverfahren entwickelt. Der vorliegende Beitrag faßt die wesentlichsten Erkenntnisse zusammen und stellt EU-CON vor.deBildschirmarbeitSoftware-ErgonmomieMensch-Computer InteraktionBildschirmrichtlinieEvaluierungGestaltungBildschirmarbeit gemäß EU-RichtlinieText/Conference Paper