Pollirer, Hans-JürgenGeyer-Schulz, AndreasTaudes, Alfred2019-11-142019-11-1420033-88579-362-8https://dl.gi.de/handle/20.500.12116/29814Am 24. Oktober 1995 wurde die „Richtlinie 95/46 EG des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr“ verabschiedet. Das Ziel dieser Richtlinie ist die Harmonisierung der Datenschutzvorschriften der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, um den freien Datenverkehr im Hinblick auf das Funktionieren des Binnenmarktes zu gewährleisten, allerdings unter gleichzeitiger Wahrung des Schutzes der Grundrechte. Alle 15 EU Mitgliedstaaten haben zwischenzeitlich diese Richtlinie in ihr nationales Recht umgesetzt bzw. ihre bereits existierenden Datenschutzgesetze an diese Richtlinie angepasst. Der nachfolgende Text geht auf jene Grundsätze und Bestimmungen ein, die bei der Verwendung personenbezogener Daten in Informationssystemen zu beachten sind und führt auch die Gründe für die zulässigen Ausnahmen vom Geheimhaltungsschutz an. Darüber hinaus geht der Text auch auf den Bericht der Europäischen Kommission über die Durchführung der Datenschutzrichtlinie ein.deDie datenschutz-konforme Verwendung personenbezogener Daten in InformationssystemenText/Conference Paper1617-5468