Biniok, Peter2020-07-032020-07-0320202020http://dx.doi.org/10.1007/s00287-020-01233-yhttps://dl.gi.de/handle/20.500.12116/33261Nutzer und Verbraucher sind unterschiedlichen Gefahren bei der Verwendung von Computertechnologien ausgesetzt und benötigen Schutz. Der Schutzgedanke umfasst nicht nur sozial-regulativen Datenschutz durch Vorschriften im Umgang mit personenbezogenen Daten, sondern auch funktional-kognitive Aspekte, durch die Anwender in ihren Kompetenzen und ihrer digitalen Souveränität gestärkt werden. Aktuell ist eine Verantwortungsdiffusion für Datenschutz (im weiten Sinn) zu beobachten. In deren Folge werden Zuständigkeiten abgelehnt, delegiert und automatisiert. Eine Systematisierung der Verantwortlichkeiten für einen holistischen Datenschutz unterscheidet sowohl zwischen Fremd- und Selbstverpflichtung als auch zwischen Fremd- und Selbstermächtigung. Es zeigt sich, dass insbesondere Maßnahmen zur Selbstermächtigung von Nutzern und Verbrauchern bislang kaum existieren und/oder institutionalisiert sind.Maschinenraum, Privatsphäre und PsychopolitikText/Journal Article10.1007/s00287-020-01233-y1432-122X