Hornung, GerritBrömme, ArslanBusch, ChristophHühnlein, Detlef2019-05-152019-05-152007978-3-88579-202-4https://dl.gi.de/handle/20.500.12116/22657Die Bundesregierung hat die erste Stufe der Veränderung des Reisepasses – die Ergänzung um einen RFID-Chip mit biometrischen Gesichtsdaten – ohne Veränderung der passrechtlichen Grundlagen vorgenommen. Für die nunmehr in der zweiten Stufe geplante zusätzliche Speicherung der Fingerabdrucksdaten verabschiedete der Bundestag Ende Mai 2007 gesetzliche Grundlagen, die die Vorgaben der EG-Verordnung 2252/2004 übernehmen, notwendige Folgeregelungen umsetzen und weitere Veränderungen des Passgesetzes und anderer Gesetze enthalten. Der Beitrag skizziert die bisherige Entwicklung, erläutert den Inhalt des Gesetzes und nimmt eine rechtliche Bewertung vor.deRechtsgrundlage für den biometrischen Reisepass: Das Gesetz zur Änderung des Passgesetzes und weiterer Vorschriften vom 24. Mai 2007Text/Conference Paper1617-5468