(Informatik in Recht und Verwaltung: Gestern - Heute - Morgen, 2010) Philipps, Lothar
Verhaltensweisen kann man als in Vorgängen gründend betrachten und Vorgänge wiederum als in Zuständen gründend. Diese Betrachtungsweise ermöglicht eine kombinatorische Erfassung der Varianten. Bewertet man die Zustände nach „gut“ und „schlecht“, so setzt sich die Bewertung bis in die entsprechenden Verhaltensweisen fort. Das hat mit Konsequenzen für die gesetzgeberischen Möglichkeiten. Verhaltensweisen, die von einem „guten“ Zustand ausgehen, ihn bewahrend oder ihn zerstörend, kann der Gesetzgeber erfassen. Einen „schlechten“ Zustand verbessern zu wollen, ist eine erfreuliche Sache, aber gesetzgeberisch schwer zu fassen.