Konferenzbeitrag
Integrating environmental data across disciplines against the background of the Arhus Convention
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Datum
2001
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Verlag
Metropolis
Zusammenfassung
Die Bundesregierung zeichnete im Dezember 1998 die UN/ECE-Konvention über den Zugang zu Umweltinformationen (Arhus-Konvention). Artikel 4 und 5 der Konvention sind für den Zugang, die Erfassung, Aufbereitung und Bereitstellung von Umweltdaten maßgeblich. Die Umweltbeobachtung trägt wesentlich dazu bei, Daten zum Zustand der Umwelt zu erheben und zu dokumentieren. Diese Daten müssen für eine medienübergreifende und integrierte Bewertung aufbereitet werden. Das Informationssystem zur Umweltprobenbank des Bundes bietet dabei einen Standard an, Daten und Informationen zugänglich zu machen und für Nutzer Auswertungsmöglichkeiten anzubieten.