Das Standard-Vorgehensmodell der öffentlichen Verwaltung, das V-Modell XT, erlaubt umfangreiche Tailoring-Möglichkeiten. Dies schließt insbesondere die Integration agiler Methoden ein. Grenzen erfahren diese Anpassungsmöglichkeiten jedoch durch das Vergaberecht, wenn dieses eine \?eindeutige' und \?erschöpfende' Leistungsbeschreibung fordert. Dieser Gedanke steht damit im Widerspruch zum \?Agilen Manifesto': Diesem sind die ursprüngliche Leistungsbeschreibung oder eine umfangreiche Planung weniger wichtig als eine intensive Einbindung des Kunden. Der vorliegende Beitrag erläutert das Dilemma und stellt denkbare Auswege vor.