Konferenzbeitrag
Barrierefreiheit von Behörden-Websites - Anspruch und Realität
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Dokumententyp
Text/Conference Paper
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Datum
2009
Autor:innen
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Verlag
Oldenbourg Verlag
Zusammenfassung
Seit 1. März 2004 gilt in Österreich das E-GovG, das behördliche Webseiten ab 1. Jänner 2008 dazu verpflichtet, die Informationen im Netz barrierefrei anzubieten. Als barrierefrei gelten jene Webseiten, die nach den WAI-Richtlinien WCAG 2.0, mindestens Level A erfüllen.
Die Evaluierung von behördlichen Webseiten aus Oberösterreich erbrachte ein unbefriedigendes Ergebnis: Von 32 Seiten erfüllte keine einzige die geforderten Mindestkriterien. Die Bandbreite des Erfüllungsgrades reichte dabei von 81% (Leonding) bis hin zu 26% (Bezirksschulrat). Von den evaluierten Seiten erreichten lediglich vier die Gesamtnote “Gut”. Da eine Seite nur dann als barrierefrei eingestuft werden kann, wenn sie sämtliche Kriterien für Level A erfüllt (was einen Erfüllungsgrad von 100% bedeuten würde), entspricht keine der untersuchten Seiten den gesetzlichen Anforderungen.