P027 - Mobiles Computing in der Medizin, 2. Workshop der Projektgruppe Mobiles Computing in der Medizin (MoCoMed), GMDS-Fachbereich Medizinische Informatik, GI-Fachausschuss 4.7
Auflistung P027 - Mobiles Computing in der Medizin, 2. Workshop der Projektgruppe Mobiles Computing in der Medizin (MoCoMed), GMDS-Fachbereich Medizinische Informatik, GI-Fachausschuss 4.7 nach Autor:in "Geisbe, T."
(Mobiles Computing in der Medizin, 2. Workshop der Projektgruppe Mobiles Computing in der Medizin (MoCoMed), GMDS-Fachbereich Medizinische Informatik, GI-Fachausschuss 4.7, 2003) Schütze, B.; Kroll, M.; Geisbe, T.; Lipinski, H.-G.; Grönemeyer, D.H.W.; Filler, T.J.
In der aktuellen Rechtsprechung hat der behandelnde Arzt die Verantwortung für die Sicherheit der ihm anvertrauten Patientendaten. Ob die ihm zur Verfügung gestellten technischen Lösungen, z.B. Wireless LAN (WLAN), Handheld, Laptop etc. diesen Anforderungen an die zu erhaltende Sicherheit der Patientendaten durch ihre technischen Lösungen gerecht werden, kann der Arzt nicht beurteilen und muss gegenwärtig auf den Sachverstand der Entscheidungsträger vertrauen. Hier ist eine Änderung der geltenden Rechtsprechung zu fordern.